Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle stellt auch 2015 Fördergelder für kleine und mittelständische Unternehmen zur Verfügung, die Investitionen in hocheffiziente Technologien vornehmen und damit nachhaltig für Energieeinsparung in ihrem Betrieb sorgen.
Die „Richtlinie für Investitionszuschüsse zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien im Mittelstand“ sieht unter anderen Maßnahmen auch die Umrüstung (nicht die Neuinstallation) von Beleuchtungsanlagen auf hocheffiziente LED-Technik vor.
Gefördert werden neben LED-Beleuchtung auch Technologien zur tageslichtabhängigen Steuerung und Regelung sowie zur Präsenzsteuerung.
Kleine und mittlere Unternehmen können 20% Förderung erhalten, bei sonstigen Unternehmen* beträgt der Zuschuss 10% der zuwendungsfähigen Kosten. (* Kleine und mittlere Unternehmen: Bis 250 Beschäftigte und max. 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder max. 43 Mio. Euro Jahresbilanzsumme / Sonstige Unternehmen: Bis 500 Beschäftigte und max. 100 Mio Euro Jahresumsatz)
Neben den reinen Investitionskosten werden auch die Nebenkosten für Planung und Installation gefördert.
ACHTUNG: Die Antragstellung ist bis zum 30. April 2015 beschränkt!
Ein Beispiel: Ein mittleres Unternehmen ersetzt im Lagerbereich die veraltete Beleuchtung durch LED-Leuchten und installiert zusätzlich eine Präsenzsteuerung.
Netto-Investitionskosten: 10.000 Euro
Kosten für Planung und Installation: 3.000 Euro
(max. 30% der Netto-Investitionskosten)
Zuwendungsfähige Kosten: 13.000 Euro
Fördersumme (20%): 2.600 Euro
Ein weiterer finanzieller Vorteil liegt im Energieeinsparungspotential von bis zu 75%.
Weiterführende Links:
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/querschnittstechnologien/index.html